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   BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98   

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https://dejure.org/1998,3530
BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98 (https://dejure.org/1998,3530)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1998 - IV B 7/98 (https://dejure.org/1998,3530)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - IV B 7/98 (https://dejure.org/1998,3530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gutachter - Selbständige Tätigkeit - Nichtabgabe von Steuererklärungen - Schätzung von Besteuerugsgrundlagen - Stundung - Billigkeit - Stundungswürdigkeit - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 120; ; FGO § 128; ; FGO § 142 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 117 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 114 ff.; ; ZPO 121

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Der Senat sieht davon ab, diese Prüfung selbst vorzunehmen, damit den Beteiligten keine Instanz genommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und in BFH/NV 1996, 941).

    Die Kostenentscheidung wird dem FG übertragen (BFH-Beschluß in BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217 insoweit nicht veröffentlicht).

  • BFH, 08.05.1996 - V B 32/95

    Umfang der Darlegungslast eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Der V. Senat des BFH hat seine frühere abweichende Rechtsprechung mit Zustimmung anderer Senate aufgegeben (siehe Beschluß vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941, m.w.N.); dem schließt sich auch der erkennende Senat im Streitfall an.

    Der Senat sieht davon ab, diese Prüfung selbst vorzunehmen, damit den Beteiligten keine Instanz genommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und in BFH/NV 1996, 941).

  • BFH, 02.07.1986 - I R 39/83

    Anspruch auf Stundung von Steuerschulden - Abweichende Festsetzung des

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Stundungswürdigkeit ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit weder selbst herbeigeführt noch durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Urteil vom 2. Juli 1986 I R 39/83, BFH/NV 1987, 696).

    Zwar kann es gerade in den Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen vorzuwerfen ist, seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder nicht verhindert zu haben, sachgerecht und damit ermessensfehlerfrei sein, statt Vollstreckungsmaßnahmen die durch Ablehnung der Stundung anfallenden Säumniszuschläge als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche einzusetzen (vgl. BFH in BFH/NV 1987, 696).

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96

    Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Danach sind Säumniszuschläge ein Druckmittel, um die Zahlung der festgesetzten --und kraft Gesetzes sofort zu leistenden-- Steuerschuld zu erreichen; dementsprechend ist die Erhebung von Säumniszuschlägen als unbillig anzusehen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Drucks zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. zuletzt nur BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFH/NV 1998, 9, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1988 - IV B 102/87

    Gefährdung des Steueranspruchs - Steuerrückstand - Nicht unerhebliche

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Auch das Abstellen auf die Stundungsdauer sei nicht ermessensfehlerhaft; daß der Steueranspruch auch ohne Stundung gefährdet sei, stehe dieser Beurteilung nicht entgegen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1988 IV B 102/87, BFHE 152, 407, BStBl II 1988, 514).
  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Dabei müssen die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt werden, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695, m.w.N.).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 265/93

    Haftung des Erwerbers für bestimmte Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge des

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Die Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der vom Antragsteller begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Mai 1994 VII B 265/93, BFH/NV 1994, 762).
  • BFH, 19.01.1988 - VII B 166/87

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Dadurch unterscheidet sich die Beschwerde nach § 128 der Finanzgerichtsordnung (FGO) von der Revision und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 und § 120 FGO; BFH-Beschluß vom 19. Januar 1988 VII B 166/87, BFH/NV 1988, 579, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig --ggf. mit Beweisantritten-- darlegen muß (BFH-Beschluß vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 451/10

    Übernahme der Friedhofsgebühren vom Sozialhilfeträger im Falle der Unzumutbarkeit

    - IV B 7/98 -, Juris, Rn.14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 15 A 4164/06

    Anspruch auf zinslose Stundung des Anschlussbeitrags als Kanalanschlussbeitrag;

    vgl. BFH, Beschluss vom 1. Juli 1998 - IV B 7/98 -, Juris, Rn.14.
  • FG Thüringen, 05.06.2000 - I 419/00

    Fehlerhafte Ermessensausübung bei der Stundung von Grunderwerbsteuer;

    Dabei müssen die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. berücksichtigt werden, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12 , BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144, mit weiteren Nachweisen).

    Stundungswürdigkeit ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit weder selbst herbeigeführt noch durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, a. a. O., BFH-Urteil vom 2. Juli 1986 I R 39/83, a. a. O.).

    Die Rechtsprechung des BFH würdigt die Verletzung von Steuererklärungspflichten, soweit ersichtlich, stets nur im Zusammenhang mit einer Stundung der zu erklärenden Steuer (vgl. die BFH-Urteile vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, a. a. O., vom 7. Mai 1993 III R 43/89, a. a. O., vom 22. April 1988 III R 269/84, BFH/NV 1989, 428, und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).

  • FG München, 17.12.2020 - 10 K 1619/19

    Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung nebst

    Die etwaige Stundung von Säumniszuschlägen kann auch isoliert beantragt werden und ist im Übrigen von der zuständigen Behörde unabhängig von der Stundung der Hauptforderung nach eigenen Kriterien zu prüfen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff.).

    Soweit der Aufschub von Säumniszuschlägen begehrt wird, sind im Rahmen der insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung auch die zum Erlass von Säumniszuschlägen entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff).

  • FG München, 17.12.2020 - 10 K 2208/19

    Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung nebst

    Die etwaige Stundung von Säumniszuschlägen kann auch isoliert beantragt werden und ist im Übrigen von der zuständigen Behörde unabhängig von der Stundung der Hauptforderung nach eigenen Kriterien zu prüfen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff.).

    Soweit der Aufschub von Säumniszuschlägen begehrt wird, sind im Rahmen der insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung auch die zum Erlass von Säumniszuschlägen entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff).

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 82/96

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Werksangehörigen Rabatt - Bruttoarbeitslohn -

    Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG dürfen --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- von der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65; Beschluss vom 29. Juni 1998 IX B 67/98, BFH/NV 1999, 12).
  • FG Bremen, 07.06.2022 - 2 K 34/22

    Stundung einer Erstattungsforderung wegen Kindergeld hinsichtlich

    Bei Stundungsentscheidungen ist in diesem Zusammenhang auch eine Auseinandersetzung mit dem bisherigen Zahlungsverhalten erforderlich (BFH, Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12 , juris Rz 14).

    Nach Auffassung des BFH (z. B. Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12 , juris Rz 15 f. m. w. N.), der sich das erkennende Finanzgericht anschließt, sind die zum Erlass von Säumniszuschlägen entwickelten Grundsätze in entsprechender Weise auf Stundungsbegehren anzuwenden, die den Aufschub der Zahlung von entstandenen Säumniszuschlägen zum Gegenstand haben.

  • FG Hessen, 20.02.2001 - 7 K 2042/00

    Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Änderung wegen neuer Tatsachen bei

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  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 5 K 3830/16

    Stundungsablehnung ermessensfehlerhaft, wenn Kindergeldakten nicht ausgewertet

    Stundungswürdigkeit ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige bzw. Kindergeldberechtigte seine mangelnde Leistungsfähigkeit weder selbst herbeigeführt, noch durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Urteile vom 01.07.1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12 und vom 02.07.1986 I R 39/83, BFH/NV 1987, 696).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98

    Erfordernisse der sachlichen Unbilligkeit; Voraussetzungen des Erlasses;

    Sachlich unbillig kann die Erhebung von Säumniszuschlägen sein, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. etwa: BFH, Urteil vom 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 144 (147); Beschluss vom 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12 (13); Urteil vom 7. Juli 1999 - X R 87/96 - a.a.O.).
  • VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
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